Mieter und Vermieterservice Stuttgart
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Wie mindere ich die Miete richtig?Ablussverstopfung- wer muss zahlen Ableseprotokoll- Ablesetermine Alles zum Abnahmeprotokoll, ÜbergabeprotokollAufzugskosten, wer muss zahlen? fristlose Kündigung ohne Abmahnung?Was gehört zu den Abwasserkosten? Abnutzungserscheinungen, was ist normale Abnutzung beim Mietgebrauch?Darf ich eine Antenne anbringen? Kann ich vor Kündigungsablauf ausziehen, was für Konsequenzen hat das? Wie sieht eine ordentliche Nebenkostenabrechnung aus und welche Fristen sind zu beachten?Mietminderungstabelle (27 DA4 Seiten) Darf ich meinen Lebensgefährten in die Wohnung aufnehmen? Badewanne/Dusche kaputt, nicht nutzbar, wer muss dafür aufkommen? Balkon- Was ist erlaubt, Mietminderung möglich? Hat der Vermieter ein Besichtungsrecht für die Mietwohnung? In Welchem Umfang?Besuchsrecht, Darf der Mieter in beliebigem Maße Besuch empfangen? Was heißt eigentlich besenrein?Wie muss eine Eigenbedarfskündigung aussehen?Was gehört zu den BetriebskostenMiete und Einbauküche?Renovierung, welche Farben sind zulässig?
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-Der Vermieter muss sofort und am besten schriftlich über die Wohnungsmängel informiert werden. -Besonders in Altbauten sind Abflussverstopfungen nicht selten. -Der Termin zum Ablesen muss mindestens 10 bis 14 Tage vorher bekannt gegeben werden. -Zur Rückgabe der Mietwohnung wird normalerweise ein Termin zwischen Vermieter und Mieter vereinbart. -Auch die Wasserkosten sind Nebenkosten, hierzu gehört u.a. das Wassergeld, die Kosten der Wasseruhr und zum Beispiel auch die Kosten für eine Wasseraufbereitungsanlage. -Einzelne Ameisen in der Wohnung - keine Mietminderung, auch nicht, wenn behauptet wird, es handele sich um "Späherameisen", AG Köln WM 99, 363. -1. Die formularmietvertraglich vereinbarte Umlage der anteiligen Aufzugskosten auf den Mieter der Erdgeschoßwohnung ist wirksam. (AG Köln, Urteil vom 8. 10. 1997 - 220 C 137/971) -Eine Abmahnung ist die Aufforderung, ein bestimmtes, einem Vertrag widersprechendes Verhalten zu unterlassen. -Für die Betriebskosten leistet der Mieter normalerweise monatliche Vorauszahlungen, das sind Abschlagszahlungen. -Ob Beschädigungen an Einrichtungsgegenständen in der Wohnung, zum Beispiel Teppich- oder Parkettböden, Toilette, Badewanne usw., als normaler Verschleiß oder als Abnutzung zu werten sind oder aber Schadensersatzansprüche des Vermieters auslösen, hängt auch von der „Lebensdauer“ dieser Einrichtungsgegenstände ab. Gibt es keine Gemeinschaftsantenne für das Mietshaus, darf jeder Mieter seine eigene auf dem Dach montieren, selbst dann, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich verboten sein sollte. -Oft werden für die Überlassung von Mietwohnungen Abstandszahlungen gefordert. Das ist seit 1. September 1993 nach § 4a des Wohnungsvermittlungsgesetzes verboten. - § 540 Abs. 1 Satz 1 BGB regelt, dass der Vermieter dem Mieter den Gebrauch der Mietsache einem Dritten nicht ohne Erlaubnis des Vermieters überlassen darf. -Ist die Oberfläche der Badewanne stark aufgerauht, weil sie der Mieter über Jahre hinweg nicht ordnungsgemäß gereinigt hat, kann der Vermieter Schadenersatz verlangen -1. Der Vermieter ist verpflichtet, einer Veränderung der Mietsache durch den Mieter zuzustimmen (Katzen- und Taubennetz am Balkon), wenn die Veränderung weder stört noch zu einem Substanzeingriff führt Hat der Mieter in der Vergangenheit schon Hunderte von Besichtigungsterminen mit möglichen Wohnungskäufern erduldet, reicht es aus, wenn er nur einmal im Monat dreißig Minuten Besichtigung zulässt -Die Mieter haften für das Verhalten ihrer Besucher in entsprechender Anwendung des § 278 BGB wie für eigenes Verhalten. -Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Vermieters von Wohnraum gegen den Mieter wegen Verunreinigungen der Wohnung durch Tabakkonsum. -Bleihaltige Wasserleitungen in einem Wohngebäude stellen einen Mangel dar, wenn hierdurch die Trinkwasserqualität derart betroffen ist, dass mit einer konkreten Gesundheitsgefährdung gerechnet werden kann. -Eine Eigenbedarfskündigung ist auch dann möglich, wenn der Vermieter neben der eigentlichen Wohnung einen über eine Treppe verbundenen Hobbyraum gewerblich als Büro oder anders gewerblich nutzen möchte -Es gibt kein grundsätzliches Recht des Mieters, mit dem Nachmieter einen Vertrag über den Erwerb von Wohnungseinbauten abzuschließen. -Nach einer Endrenovierung entsteht ein Schadensersatzanspruch des Vermieters nur dann, wenn die Wohnung nicht einem üblichen Geschmack eines möglichst großen Mietinteressentenkreises besteht, die Gestaltung also nicht möglichst hell und unaufdringlich ist.